FUNK-AMATEUR-CLUB BASEL
Reglement „Amateurfunkkurs“ vom 12. Februar 2021 Die in diesem Reglement verwendete männliche Form von Bezeichnungen beinhaltet auch gleichzeitig die entsprechende weibliche Form. 1. Grundlagen, Zweck - Statuten des FACB, jeweils neuester Stand; - Beschluss der ordentlichen Generalversammlung des FACB vom 12.2.2021 - Reglement Ausbildungsförderung der USKA, jeweils neuester Stand. Dieses Reglement regelt den Status und die Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen des Kurswesens und dem FACB. Das Kurswesen bietet unter dem Label www.amateurfunkkurs.ch Kurse und Ausbildungen an, insbesondere Ausbildungskurse für den Erwerb eines Fähigkeitszeugnisses für den Amateurfunk (HB9 und HB3). 2. Status und Organisation Das Kurswesen ist ein Organ des FACB, welches Kurse und Ausbildungen für Amateurfunk selbständig organisiert und durchführt. Der Kursleiter wird vom Vorstand des FACB eingesetzt. Der Kursleiter setzt den Kurs-Kassier ein. Der FACB stellt dem Kurswesen ein Konto zur Verfügung, welches der Kurs-Kassier und der Kursleiter verwalten. Das Kurswesen wird im Vorstand vertreten durch das Vorstandsmitglied mit dem Ressort «Kurswesen, Weiter- und Ausbildung» Kursleiter und Kurs-Kassier berichten an der ordentlichen Generalversammlung und erhalten von derselben Decharge. 3. Finanzen Die Kursgebühren sind so zu gestalten, dass sämtliche Kosten gedeckt sind. Pro voll zahlenden Kursteilnehmer erhält der FACB eine Zahlung in Höhe eines ordentlichen Mitgliederbeitrags zuhanden der allgemeinen Clubkasse. Allfällige Überschüsse werden am Ende des Rechnungsjahres in den Projektfonds übertragen. Der Kurs-Kassier führt eine Buchhaltung, deren Eckwerte am Ende des Rechnungsjahres in die Buchhaltung des FACB einfliessen. 4. Erfolgshonorierung Die Erfolgshonorierung für eine erfolgreich bestandene Prüfung der Kursteilnehmer gemäss Reglement Ausbildungsförderung der USKA werden wie im Reglement vorgesehen vom FACB eingefordert und der allgemeinen Vereinskasse zugeführt. 5. Betriebstechniktag und Mitgliederwerbung Der Vorstand des FACB organisiert und finanziert den Betriebstechnik-Tag des Ausbildungskurses in Absprache mit dem Kursleiter. Bei dieser Gelegenheit bietet der FACB den Kursabsolventen eine Mitgliedschaft an mit 50% Reduktion des Mitgliederbeitrags in den ersten zwei Jahren. 6. Differenzen Differenzen werden direkt zwischen den involvierten Betroffenen geregelt. Als «Schiedsgericht» amtet in extremis die Generalversammlung des FACB. 7. Reglementsänderungen, -aufhebung Über Änderungen bzw. Aufhebung dieses Reglements entscheidet die Generalversammlung des FACB mit einfacher Mehrheit. Dieses Reglement wurde an der ordentlichen Generalversammlung vom 12. Februar 2021 mit der notwendigen Mehrheit angenommen und tritt sofort in Kraft.