© Matthias, HB9TPN, AC9CP
ARRL Volunteer Examiner (off. Prüfungsexperte für amerikanische Funkamateur Lizenzprüfungen)
Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass amerikanische Amateurfunk Rufzeichen in der Schweiz verwendet werden dürfen.
In der Schweiz gibt es einige Funkamateure, die aus Spass an der Freude die Prüfung zur Erlangung eines US-Amerikanischen Rufzeichen abgelegt haben.
Leider kann dieses amerikanische Rufzeichen in der Schweiz NICHT verwendet werden, wenn man einen festen Wohnsitz in der Schweiz hat. Das gilt für jeden, also auch für US-Bürger mit US-Lizenz und mit Wohnsitz in der Schweiz. Auch diese dürfen das US-Rufzeichen nicht einsetzen und müssen die Teilnahme am Amateurfunkdienst mit einem HB-Rufzeichen beim BAKOM beantragen.
Dies bedeutet, dass ausschliesslich Touristen bzw. andere Personen ohne Aufenthaltstitel in der Schweiz während längstens 3 Monaten ihr Heimatrufzeichen mit vorangestelltem Prefix HB9 bzw. HB3 benützen dürfen.
Die Benützung eines vorhandenen HB9-Rufzeichen ist Inhabern eines US-Calls auf dem Territorium der USA nicht gestattet.
So darf z.B. ein HB9er, welcher Inhaber einer US Technician-Lizenz ist, auch nur die Privilegien dieser Lizenzklasse in Anspruch nehmen. Die HB9-Privilegien sind somit auf US-Territorium nicht gültig.
Überall dort wo die FCC zuständig ist, gelten die entsprechenden Vorschriften: Appendix 1 to Part 97.
ARRL US-Lizenzprüfung anlässlich des USKA Hamfest 2019 in Zug (alle noch ohne Masken ...)
Infos zur Erlangung der amerikanischen Funklizenz findet man hier: