Das Aus für die US-Lizenzprüfung in der Schweiz

Wie der Verein der SWISS ARRL VOLUNTEER EXAMINER berichtet, hat das BAKOM der USKA bereits anlässlich ihrer Sitzung vom 31. März 2022 mitgeteilt, dass das Ablegen der US-Amateurfunkprüfung in der Schweiz gemäss Art. 51 Abs. 1 VNF verboten sei und dass das BAKOM die einzige Stelle ist, die die in den Buchstaben a bis e erwähnten Prüfungen abnehmen darf.

So sei auch anderen Organisationen seit Jahren erklärt worden, dass diese in der Schweiz keine Funker Prüfungen – beispielsweise das „SRC“ (SHORT-RANGE-CERTIFICATE) bzw. das „LRC“ (LONG-RANGE-CERTIFICATE) für Hochseeskipper und Küstenschein-Inhaber – abnehmen dürfen.

Funker Prüfung in der Schweiz abzunehmen stelle eine Wiederhandlung dar.

Trotz diversen Schreiben an und diversen Telefonaten mit verschiedenen verantwortlichen Personen u.a. der Rechtsabteilung sowie der Abteilung Funk des BAKOM wurde am 14. Januar 2026 einmal mehr Art. 51 Abs. 1 lit. d + e VNF zitiert.